Ausland

EU-Gerichtshof unterwirft US-Airlines europäischem Recht

Aktualisiert am 21.12.2011 9 Kommentare

Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Die Verpflichtung, am EU-Handel mit CO2-Zertifikaten teilzunehmen, ist keine Verletzung der Souveränität von Drittstaaten. Geklagt hatten Airlines aus den USA.

Werden Emissionsrechte erwerben müssen, wenn sie auf europäischem Boden landen wollen: US-Fluggesellschaften wie US Airways und Delta, hier am Flughafen Logan in Boston. (Archivaufnahme)

Werden Emissionsrechte erwerben müssen, wenn sie auf europäischem Boden landen wollen: US-Fluggesellschaften wie US Airways und Delta, hier am Flughafen Logan in Boston. (Archivaufnahme)
Bild: Keystone

US-Airlines protestieren

Die US-Fluglinien laufen Sturm gegen die Verpflichtung, künftig bei den Klimaschutzbemühungen der Europäischen Union mitmachen zu müssen. Der Europäische Gerichtshof hatte die Gesellschaften zur Teilnahme verdonnert.

«Die heutige Entscheidung des Gerichts isoliert die EU noch stärker vom Rest der Welt», erklärte die US-Luftfahrtvereinigung Airlines for America in Washington. Die Fluggesellschaften würden sich nur unter Protest den EU-Regelungen beugen.

Widerstand angekündigt

Die Vereinigung warf dem Gericht vor, internationale Vereinbarungen missachtet zu haben und kündigte an, gegen das Urteil vorzugehen. «Die heutige Entscheidung bedeutet nicht das Ende dieses Falls.» Airlines for America prüfe jetzt weitere Möglichkeiten, hiess es in der Erklärung. (sda)

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Die von der EU geplante Ausweitung des Emissionshandels auf Fluggesellschaften ist zulässig. Die ab Januar für alle in Europa startenden und landenden Airlines geltende Abgabe auf das Treibhausgas CO2 verstosse nicht gegen die «Souveränität von Drittstaaten», verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute in Luxemburg und wies damit Klagen aus den USA zurück. Zur weiteren Begründung hiess es, die Abgaben müssten nur Airlines bezahlen, die sich «physisch im Hoheitsgebiet» der EU befinden. Flugzeuge, die die EU nur überfliegen, müssten demnach keine Zertifikate kaufen.

Gegen die von der EU geplante Ausweitung des Emissionshandels hatten der US-Luftfahrtverband und drei grosse US-Fluggesellschaften geklagt. Ihrer Ansicht nach handelt es sich bei den Emissionszertifikaten unter anderem um eine nach dem sogenannten «Open-Skies»-Abkommen unzulässige Gebühr auf Treibstoff. Der EuGH wies dies nun ebenfalls zurück. Es sei denkbar, dass eine Airline mit geringem Treibstoffverbrauch aus dem Verkauf ihrer überzähligen Zertifikate sogar einen Gewinn erzielen könne.

EU setzt ein «sehr hohes Schutzniveau» durch

Der EuGH erachtet es ebenfalls für zulässig, dass etwa Airlines aus den USA Zertifikate für die gesamte Flugstrecke und nicht nur den EU-Luftraum erwerben müssen. Zur Begründung hiess es, die Politik der Union ziele im «Umweltbereich auf ein hohes Schutzniveau». Die EU könne sich deshalb grundsätzlich dafür entscheiden, den Flugverkehr in ihrem Hoheitsgebiet, «nur unter der Voraussetzung zuzulassen, dass die Wirtschaftsteilnehmer die von der Union festgelegten Kriterien beachten».

Dem EU-Vorhaben zufolge sollen allen Airlines, die in der EU starten oder landen, zunächst 85 Prozent der Emissionsrechte kostenlos zugeteilt werden – die weiteren 15 Prozent sollen sie bezahlen. Der kostenlose Anteil soll dann später sinken und Fluglinien zum Einsatz klimafreundlicherer Technik animieren. (kpn, rub/AFP)

Erstellt: 21.12.2011, 15:17 Uhr

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9 Kommentare

Guido Haldimann

21.12.2011, 15:27 Uhr
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Herrlich!! Ausgerechnet die Amerikaner sorgen sich um die Thematik der Verletzung der Souveränität von Drittstaaten......schon lange nicht mehr so gelacht.... Antworten


Michael Meienhofer

21.12.2011, 13:35 Uhr
Melden 15 Empfehlung

Die EU-Airlines befinden sich schon lange unter US-Recht ! Antworten




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