Ausland
«Die Erstürmung der Botschaft wäre fatal»
Aktualisiert am 16.08.2012 58 Kommentare
Markus Schefer ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Basel.
Botschaften durch Völkerrecht besonders geschützt
Ausländische Botschaften gelten völkerrechtlich als exterritorial. Das heisst: Die Hoheitsgewalt der Behörden des Gastgeberlandes ist dort ausser Kraft gesetzt. Geregelt wird dies durch Artikel 22 der Wiener Konvention vom 18. April 1961, die den Status der Diplomaten festlegt.
Dort steht: «Die Räumlichkeiten der Mission sind unverletzlich. Vertreter des Empfangsstaats dürfen sie nur mit Zustimmung des Missionschefs betreten.» Die Regelung gilt auch für alle zu einer diplomatischen Vertretung gehörenden Einrichtungen. Eine Durchsuchung des Geländes, seine Beschlagnahme oder Pfändung ist ausdrücklich verboten. Diplomaten geniessen Immunität und dürfen von dem Staat, in dem sie arbeiten, nicht festgenommen und vor Gericht gestellt werden.
Als zum Beispiel im August 2002 irakische Oppositionelle die irakische Botschaft in Berlin mehrere Stunden besetzt hielten und Geiseln nahmen, musste die Polizei erst auf das Einverständnis aus Bagdad warten, bevor sie das Gebäude stürmen konnte. (sda)
Bildstrecke
Bildstrecke
Dossiers
Artikel zum Thema
- Ecuador riskiert Machtprobe mit Grossbritannien
- Ecuadors Präsident dementiert Gerüchte um Asyl für Assange
- Als «Diplomatengepäck» an der Polizei vorbei
- Manning schildert seine Verzweiflung
- Warum Assange in Ecuador willkommen ist
- Ecuador prüft Asyl für Assange
Teilen und kommentieren
Stichworte
Korrektur-Hinweis
Melden Sie uns sachliche oder formale Fehler.
Herr Schefer, Ecuador behauptet, Grossbritannien hätte gedroht, seine Botschaft in London zu stürmen. Dazu müsste deren exterritorialer Status aufgehoben werden. Wie lässt sich dieses harsche Vorgehen rechtlich begründen?
Zunächst einmal ist nicht geklärt, ob Grossbritannien diese Drohung überhaupt explizit ausgesprochen hat. Gemäss den bisherigen Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangt sind, macht einzig Ecuador eine direkte Drohung geltend. Völkerrechtlich garantiert die Wiener Konvention einem Staat die Unverletzlichkeit seiner Botschaften vor Eingriffen durch die Gastländer. Im vorliegenden Fall beruft sich Grossbritannien aber soweit ersichtlich nicht auf Völkerrecht, sondern auf innerstaatliches Recht. Die Briten haben ein dualistisches Rechtssystem; dabei kann man sich innerstaatlich lediglich auf nationales Recht berufen. Im Gegensatz dazu wird in der Schweiz Völkerrecht innerstaatlich unmittelbar angewandt.
Gibt es Präzedenzfälle, an denen sich Grossbritannien bei der Botschaftserstürmung orientieren könnte?
Ja, Präzedenzfälle gäbe es zwar, aber die sind wenig rühmlich. Ich denke dabei etwa an die Besetzung der US-Botschaft im Iran 1979. Ein Gaststaat dringt ohne Zustimmung des Missionschefs nicht in eine Botschaft ein – das wäre ein Rechtsbruch. Ich vermute eher, dass Grossbritannien lediglich den Druck deutlich erhöht hat, beispielsweise mit dem Ausbau der Polizeipräsenz vor der Botschaft. Das muss nicht zwingend ein Hinweis darauf sein, dass das Gebäude demnächst gestürmt wird. Es könnte auch ein Versuch sein, Assange an der Ausreise zum Flughafen zu hindern, oder andere Gründe haben. Die Einnahme der Botschaft wäre eine äusserst ungewöhnliche Massnahme. Denkbar wäre einzig, dass Grossbritannien den Schutz der Botschaft gegen das Auslieferungsgesuch abgewogen hat. Beides ist völkerrechtspflichtig. Der Entscheid dürfte dabei aber nicht zugunsten der Auslieferung gefällt werden – das wäre unzulässig.
Welche rechtlichen Mittel hätte Ecuador, um sich dagegen zu wehren?
Als völkerrechtlich verletzter Staat hätte Ecuador die Möglichkeit, die britische Botschaft in der Hauptstadt Quito zu schliessen. Dann müsste ein anderer Staat die Interessen Englands in Ecuador vertreten. Alternativ könnte der britische Botschafter aus dem Land ausgewiesen werden. Der diplomatische Verkehr zwischen den beiden Ländern würde wohl reduziert werden – mehr wird dieser Konflikt ihnen aber nicht wert sein.
Welche diplomatischen Folgen hätte es, wenn Ecuadors Botschaft in London verletzt würde?
Das wäre lediglich ein vorübergehender Eingriff. Es ist nicht anzunehmen, dass die britische Regierung eine dauerhafte Besetzung beabsichtigt. Die Verletzung wäre beendet, sobald die Polizei sich zurückziehen würde. Neben den rechtlichen Gegenmassnahmen Ecuadors hätte eine solche Aktion aber auch weiterreichende Folgen: Sie könnte für andere Staaten zum Vorbild werden und dazu führen, dass die Unverletzbarkeit von Botschaften generell infrage gestellt würde. Grossbritannien würde damit ein äusserst bedenkliches Signal aussenden. Das wäre fatal. Dieses Risiko kann das Land aber nicht eingehen wollen. Auch England hat ein Interesse daran, dass seine Botschaften im Ausland nicht bedroht werden – wie gerade die letztjährigen Vorkommnisse in der britischen Botschaft im Iran zeigen.
Wegen Vergewaltigungsvorwürfen und einem Auslieferungsgesuch riskiert Grossbritannien einen starken Affront gegenüber Ecuador. Will sich England gegenüber den USA profilieren?
Das kann ich nicht beurteilen. Aber mir erscheint seltsam, dass öffentlich über die Stürmung einer Botschaft diskutiert wird, wenn es doch letztlich nur darum geht, dass Julian Assange von der schwedischen Strafverfolgungsbehörde befragt werden soll. Ob im Hintergrund wirklich die Gefahr einer strafrechtlichen Belangung durch die USA droht, wie dies Assanges Freunde berichten, weiss ich nicht.
Wie könnte Assange nun unbehelligt nach Ecuador gelangen, nachdem das Land heute entschieden hat, seinen Asylantrag anzunehmen?
Diplomatisches Asyl bedeutet, dass einem Menschen in den Dienst- oder Privaträumen von Diplomaten, das heisst insbesondere in den Räumen der Botschaft, dauerhaft Asyl gewährt wird. Dies ist so lange zulässig, als die Gefahr andauert. Allerdings können sehr lange Zeitrahmen – in der Praxis sind Fälle bis zu 15 Jahren bekannt – möglich sein.
Trotz des diplomatischen Asyls dürfte Assange auf britischem Territorium festgenommen werden. Daher muss er bis auf weiteres in der Botschaft bleiben. Ihn in diplomatischem Handgepäck aus der Botschaft zu schmuggeln, kommt rechtlich nicht infrage – dafür sind die Immunitätsregeln nicht da. Grossbritannien könnte jetzt geltend machen, dass diplomatisches Asyl für politisch Verfolgte völkerrechtlich nicht gewährt werden darf. Zulässig ist wie erwähnt aber, solche Menschen aufzunehmen, solange die Gefahr anhält.
(DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.08.2012, 15:52 Uhr
Kommentar schreiben
Verbleibende Anzahl Zeichen:
58 Kommentare
Am Einfachsten wäre es wohl einen Facebook Aufruf zu starten, so dass sich Tausende von Briten als Assange verkleidet vor der Botschaft einfinden würden. So könnte die Polizei Assange nicht mehr daran hindern, die Botschaft zu verlassen... ;-) Antworten
Finde das fast komisch, wie das "Völkerrecht" zitiert wird. Als würden Staaten wie GB/U.S.A. sich um solche Kleinigkeiten kümmern. Vökerrechtswirdrige Kriege, Drohnenangriffe, Tötungen, Verschleppungen, Folterungen, Verletzung der territorialer Integrität. Missachtung des Völkerrechts ist State of the Art. Assange ist ein lebender Toter, bleibt die Hoffnung, dass die Idee überlebt. Antworten
Ausland
- 18:38Hizbollah mischt sich immer stärker in Syrien ein
- 15:35Die «neuen» Schweden bleiben ausgeschlossen
- 15:18Oberster Schwulen-Aktivist Russlands verprügelt
- 11:49Deutschland im Champions-League-Fieber
- 08:59Polizei nimmt weitere Männer fest
- 08:10Guatemalteken protestieren gegen Urteils-Aufhebung für Ex-Diktator
Jetzt wechseln und sparen
Finden Sie in nur fünf einfachen Schritten die optimale Fahrzeugversicherung.
Alles für Abonnenten und Abonnentinnen
Laden Sie sich Ihr ePaper auf Ihren Computer und blättern Sie gratis und ab 5 Uhr früh in Ihrem "Bund".



Bitte warten


Die Welt in Bildern





















