Ausland
«Das ist vorletztes Jahrhundert»
Aktualisiert am 16.08.2011 69 Kommentare
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Abstimmung in Liechtenstein
Fristenregelung
Die Initiative «Hilfe statt Strafe», die am 18. September zur Abstimmung kommt, fordert Straflosigkeit bei Abtreibungen in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen. Im Landtag, dem Liechtensteiner Parlament, fiel die Vorlage bei der Beratung im letzten Juni mit 18 zu 7 Stimmen deutlich durch. Viele Abgeordnete kritisierten die Bestimmung, wonach bei einer «geistigen oder körperlichen» Schädigung des ungeborenen Kindes ein Schwangerschaftsabbruch bis kurz vor der Geburt möglich sein soll.
Ein Schwangerschaftsabbruch wird im Fürstentum mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft. Geschätzt wird, dass pro Jahr rund 50 Frauen aus Liechtenstein abtreiben. Sie fahren für den Eingriff ins Ausland – häufig in die Schweiz, insbesondere nach St. Gallen und Chur. (vin)
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Der gestrige Staatsfeiertag auf der Vaduzer Schlosswiese war politisch brisant, weil sich der Liechtensteiner Erbprinz Alois in einen Abstimmungskampf zu einer bereits heiklen Frage einmischte. In seiner Rede machte der Prinzregent des Fürstentums Liechtenstein klar, dass er die Vorlage zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs ablehnt. Als Grund für die Ablehnung nannte er die in der Initiative vorgesehene «Problematik der gezielten Abtreibung von Kindern mit Behinderung».
Damit dürfte die in einem Monat stattfindende Abstimmung über die Initiative «Hilfe statt Strafe» (siehe Infobox) zur Farce werden. Selbst wenn die Liechtensteiner der Vorlage zustimmen, wird die Fristenlösung bei Abtreibungen nicht kommen – weil Erbprinz Alois das Veto einlegen wird. Ohne Gegenzeichnung des Landesfürsten oder seines Stellvertreters tritt in Liechtenstein kein neues oder geändertes Gesetz in Kraft.
Das Volk hat nicht das letzte, sondern das zweitletzte Wort
Dass Alois von Liechtenstein erstmals offiziell das Veto angedroht hat, bringt die Kritiker des Fürstenhauses auf den Plan, allen voran die Aktivisten des Vereins Demokratiebewegung in Liechtenstein. Der Verein kritisiert schon seit Jahren, dass das Fürstenhaus die Möglichkeit habe, gleichzeitig Volk und Staatsoberhaupt zu spielen. In Liechtenstein habe das Volk nicht das letzte, sondern das zweitletzte Wort.
Das widerspreche allen Prinzipien der modernen Demokratie, sagt Jochen Hadermann, Vorsitzender des Vereins Demokratiebewegung, im Gespräch mit DerBund.ch/Newsnet. Das Prinzip der Gewaltentrennung werde mit Füssen getreten. In Liechtenstein herrsche ein absolutistisches System. «Das ist vorletztes Jahrhundert», kritisiert Hadermann. Das Vetorecht des Fürstenhauses führe zu einem vorauseilenden Gehorsam des Parlaments und des Volks.
Fürst Hans-Adam II. drohte mit Wohnsitzwechsel nach Wien
Der Verein Demokratiebewegung, dem etwa 180 Personen angehören, beklagt, dass das Fürstenhaus mit der Verfassungsreform von 2003 noch mehr Macht erhalten habe. Die Verfassung habe dem Monarchen das Recht gegeben, alle drei Staatsgewalten zu beherrschen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen werden zu können. Dagegen hatte die Fürstenfamilie verlauten lassen, dass die Volksrechte gestärkt worden seien.
Der erbittert geführte Abstimmungskampf über die neue Liechtensteiner Verfassung, die schliesslich mit einer Zweidrittelmehrheit klar durchkam, hatte für einiges Aufsehen gesorgt. Insbesondere, weil Fürst Hans-Adam II. gedroht hatte, bei einer Niederlage seinen Wohnsitz nach Wien zu verlegen. Etliche Zeitungskommentatoren meinten damals, dass der Streit nicht aufhören werde. Das Drittel, das gegen den Monarchen gestimmt habe, werde weiterkämpfen. Diese Kommentatoren haben nun recht bekommen. Nach der Rede von Erbprinz Alois am Staatsfeiertag melden sich die Kritiker zu Wort, die mehr Demokratie und weniger Absolutismus fordern.
Volk hat das Recht, über eine Initiative die Monarchie abzuschaffen
Jochen Hadermann geht davon aus, dass bei der anstehenden Abtreibungsinitiative der Volksentscheid knapp ausfallen wird – obwohl die Vorlage im liechtensteinischen Parlament deutlich zur Ablehnung empfohlen worden war. Sollte das von der Arbeitsgruppe Schwangerschaftskonflikte lancierte Begehren am 18. September das Volksmehr erreichen, aber am Veto des Erbprinzen Alois scheitern, wird dies vom Verein Demokratiebewegung nicht tatenlos hingenommen werden, wie Hadermann zu verstehen gibt. Der Verein will sich allerdings noch nicht auf das weitere Vorgehen festlegen. Möglich sind politische Initiativen, um die Verfassung zu revidieren, oder auch Eingaben an den Europarat, der sich auch schon kritisch über Liechtensteins Staatsform geäussert hat.
Erbprinz Alois gab sich anlässlich des Staatsfeiertags in Vaduz gelassen. «Wir sind eine Monarchie und eine Demokratie», sagte er in einem Kurzinterview mit dem Schweizer Fernsehen. Wenn das Volk damit nicht einverstanden sei und eine andere Staatsform wünsche, «kann es jederzeit eine Initiative für eine neue Verfassung lancieren». In der Tat: Gemäss der Verfassung von 2003 hat das Volk das Recht, über eine Initiative die Monarchie abzuschaffen, ohne dass dies der Fürst verhindern könnte. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 16.08.2011, 17:52 Uhr
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69 Kommentare
Mir sind alle religiösen Fanatiker ein Graus, ob Moslem, Juden oder Christen. Dass in einem Land, dass an die Schweiz grenzt, noch solche Verhältnisse herrschen, ist bedenklich (jendenfalls für aufgeklärte Menschen). Aber der Katholizismus ist ja bekannt dafür, dass Lebensaquantität wichtiger ist als Qualität. Hoffen wir, dass bald in der Schweiz die Trennung von Kirche und Staat kommt! Antworten
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