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Christian Wulff darf Lügner genannt werden
Aktualisiert am 27.01.2012 12 Kommentare
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Bundespräsident Christian Wulff darf in der aktuellen Debatte um seine Kredit- und Medienaffäre als Lügner bezeichnet werden. Die Äusserung sei in diesem Zusammenhang von der Meinungsfreiheit gedeckt, sagte die hannoversche Oberstaatsanwältin Irene Silinger der dapd. Es gebe keinen Anlass für Ermittlungen gegen den Fraktionsvorsitzenden der Grünen im niedersächsischen Landtag, Stefan Wenzel.
Wenzel hatte Wulff in einem Interview am Samstag einen Lügner genannt und zum Rücktritt aufgefordert. Daraufhin waren bei der Staatsanwaltschaft Hannover drei Anzeigen gegen ihn wegen Verunglimpfung des Bundespräsidenten eingegangen.
(kpn/dapd)
Erstellt: 27.01.2012, 14:18 Uhr
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12 Kommentare
Der Grünen-Politiker hat Glück gehabt, denn die "Verunglimpfung des Bundespräsidenten" ist nach § 90 StGB eine Straftat (ein Überbleibsel der früheren "Majestätsbeleidigung"). Sie kann aber nur mit der Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt werden. Diese Zustimmung hat er vermutlich nicht erteilt, was auch nicht klug gewesen wäre, denn der Prozess wäre intensiv von der Presse begleitet worden Antworten
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