Ausland

Breivik kann nicht zu lebenslanger Haft verurteilt werden

Aktualisiert am 17.04.2012

In Norwegen beträgt die längstmögliche Gefängnisstrafe 21 Jahre. Aufgrund einer Sonderregelung könnte der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik dennoch den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen.

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Den Prozess zur Selbstinszenierung genutzt: Anders Behring Breivik. (Video: Reuters )

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In Norwegen gibt es anders als in der Schweiz keine lebenslange Freiheitsstrafe. Die längstmögliche Gefängnisstrafe beträgt 21 Jahre, wie es in Paragraph 17 des Norwegischen Strafgesetzbuches heisst.

Der norwegische Attentäter Anders Behring Breivik könnte dennoch letztlich für den Rest seines Lebens in Haft genommen werden. Denn das Gericht kann nach Paragraf 39c des Strafgesetzbuches auch eine Verwahrung verhängen.

Diese beträgt zwar ebenfalls maximal 21 Jahre, kann dann aber jeweils um fünf Jahre verlängert werden - wenn nötig bis zum Tod des Betroffenen. Denn es gibt keine Obergrenze für die Zahl der möglichen Verlängerungen.

Verlängerung «zum Schutz der Gesellschaft»

Eine Verlängerung der Verwahrung wird dann angeordnet, «wenn die zeitlich begrenzte Strafe zum Schutz der Gesellschaft nicht ausreicht», wie Stefan Drackert, Skandinavienexperte des Max-Planck- Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht in Freiburg, auf Anfrage der Nachrichtenagentur dapd erläuterte. Voraussetzung sei ein «schweres Gewaltverbrechen» und eine «naheliegende Wiederholungsgefahr».

Breivik wird zur Last gelegt, am 22. Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet zu haben. Die Anklage lautet auf Terrorismus und vorsätzlichen Mord.

Straffreiheit bei Unzurechnungsfähigkeit

Nur geistig gesunde Täter dürfen zu einer Haftstrafe verurteilt werden. Sollte das Gericht Breivik für unzurechnungsfähig erklären, bliebe er straffrei und würde in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen - zur «psychischen Zwangsfürsorge», wie es im Gesetz heisst.

Spätestens nach drei Jahren wird auf Antrag erstmals überprüft, ob es erforderlich ist, Betroffene weiterhin in der geschlossenen Psychiatrie zu belassen.

Für den weiteren Prozessverlauf sieht das Gericht folgenden Zeitplan vor:

  • 17. bis 23. April: Von diesem Dienstag an hat der Angeklagte Gelegenheit, seine politischen Motive und seine Ideologie zu beschreiben. Die Staatsanwälte wollen Breiviks Aussage allerdings auf das begrenzen, was für den Prozess relevant ist.
  • 24. bis 30. April: An diesen Tagen beschäftigt sich das Gericht mit dem von Breivik verübten Bombenanschlag im Osloer Regierungsviertel. Unter anderem sollen neun beim Anschlag Verletzte sowie Forensiker als Zeugen aussagen.
  • 3. Mai bis 1. Juni: Während diesem Zeitraum steht der Anschlag auf der Insel Utøya im Fokus. Es sind 46 Überlebende als Zeugen geladen. Sie sollen zusammen mit Wissenschaftern jede einzelne Bluttat beleuchten und beschreiben, was genau auf der Insel geschah.
  • 4. Juni: An diesem Tag geht es um Breiviks Festnahme auf der Insel und die Rolle der Polizei. Diese hatte zuvor bereits Fehler bei dem Einsatz eingestanden. Die Einsatzkräfte hätten die Insel nach eigener Aussage gut eine Viertelstunde schneller erreichen können, wenn direkt ein Boot verfügbar gewesen wäre.
  • 4. und 5. Juni: An diesen Tagen sind fünf Zeugen geladen, die vor den Attentaten Kontakt zu Breivik hatten.
  • 7. bis 15. Juni: Dieser Zeitraum ist für die Beweisführung von Anklage und Verteidigung vorgesehen.
  • 18. bis 20. Juni: Aussage der psychiatrischen Gutachter. Breivik wurde von zwei unabhängigen Teams beobachtet, die zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen gelangten. Ein Gutachten beschreibt ihn als paranoid-schizophren und damit schuldunfähig, ein zweites als voll zurechnungsfähig und nicht psychotisch.
  • 21. und 22. Juni: An diesen Tagen sollen die Plädoyers verlesen werden.

(mrs/sda)

Erstellt: 16.04.2012, 21:55 Uhr

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