Ausland
Abtreibung bleibt im Fürstentum strafbar
Von Ruedi Lämmler, sda. Aktualisiert am 26.04.2012 15 Kommentare
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Fünf Jahre lang wurde im Kleinstaat über die Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs diskutiert, ohne dass am Status quo nur ein Deut geändert worden wäre. Die Abtreibungsfrage beschäftigte Politikerinnen und Politiker, das Stimmvolk und das Fürstenhaus.
Die letzten Zeilen in diesem Politikum wurden im Landtag in Vaduz geschrieben. Gut ein halbes Jahr nach dem Nein des Stimmvolkes zur Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs wurde eine parlamentarische Initiative abgelehnt, die Straffreiheit für jene Liechtensteinerinnen verlangte, die im Ausland abtreiben liessen.
Keine Verurteilung bekannt
Der Vorstoss war umstritten. «Export-Initiative» wurde er genannt und in Leserbriefen als «scheinheilig» bezeichnet. Was die Initiative forderte, ist allerdings Praxis. Es ist nicht bekannt, dass im Fürstentum je eine Frau wegen unerlaubten Abbruchs einer Schwangerschaft gerichtlich verurteilt worden wäre.
Ebenfalls ein Thema im Parlament war gestern Abend eine Motion, die eine Entkriminalisierung des Abbruchs unter Einführung einer Fristenregelung nach Schweizer Modell verlangte. Die gleiche Motion war schon letzten Oktober vom Landtag verworfen worden. Zur Abstimmung kam sie kein zweites Mal, der Motionär zog seinen Vorstoss zurück.
Schon an der Urne gescheitert
Das Liechtensteiner Stimmvolk beschäftigte die Abtreibungsfrage im vergangenen Herbst. Es lehnte eine Volksinitiative für die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs unter Einführung einer Fristenregelung mit 52 Prozent Nein-Stimmen ab.
Dem Urnengang vorausgegangen war eine hochemotionale Debatte, in der auch das Fürstenhaus einen wichtigen Part spielte. Erbprinz Alois degradierte mit einer Äusserung vor der Abstimmung den ganzen Urnengang in den Augen vieler Liechtensteinerinnen und Liechtensteiner zur blossen Meinungsumfrage.
Wer hat im Fürstentum das Sagen?
Alois kündigte sein Veto an, falls das Stimmvolk eine Fristenregelung annehmen sollte. Die in der Volksinitiative geforderte Gesetzesänderung wäre gar nicht in Kraft getreten. Das Verhalten des Fürstenhauses warf die Frage auf, wer von den beiden Souveränen in Liechtenstein letztlich das Sagen hat: das Fürstenhaus oder das Volk.
Womit ein neues Kapitel in der Liechtensteiner Innenpolitik aufgeschlagen wurde: Derzeit werden Unterschriften für eine neue Verfassungsinitiative gesammelt. Urnenentscheide des Volkes sollen nicht mehr durch das Veto des Fürstenhauses umgestossen werden können.
Fürstenhaus stellt Kardinalfrage
Das Fürstenhaus lehnt die Volksinitiative ab und geht aufs Ganze. Die von den Initianten angestrebte Verfassungsänderung lasse sich nur über die Abschaffung der Monarchie umsetzen, liess Schloss Vaduz verlauten.
Liechtensteinerinnen, die abtreiben, müssen weiterhin mit Haftstrafen bis zu einem Jahr rechnen. Abbrüche sind nur in besonderen Situationen erlaubt, etwa wenn eine Frau vor schweren gesundheitlichen Schäden geschützt werden kann. Trotzdem treiben jährlich rund 50 Frauen ab und fahren dafür ins benachbarte Ausland, nach St. Gallen oder Chur. (DerBund.ch/Newsnet)
Erstellt: 26.04.2012, 21:10 Uhr
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15 Kommentare
Dieser dilettantische Kommentar zelebriert geradezu das eigene Unwissen und ist an Beschränktheit kaum zu übertreffen. Die Aufklärung scheint bei Meier nach über 200 Jahren noch nicht angekommen zu sein, geschweige denn die modernen Menschenrechte.
Weshalb genau ein verklemmtes unmündiges Prinzchen mehr zu sagen hat als das ganze Volk sollte sich Meier vor solchen Aussprüchen erst mal überlegen.
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