150 Millionen Kinder sexuell missbraucht

Aktualisiert am 12.03.2010

Weltweit werden laut einer UN-Studie rund 150 Millionen Mädchen und Jungen zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Die Unicef fordert eine Verlängerung der Verjährungsfristen.

«Der Schutz der Kinder muss verbessert werden»: Die Unicef die Sensibilität für Kinderschutz insgesamt zu erhöhen.

«Der Schutz der Kinder muss verbessert werden»: Die Unicef die Sensibilität für Kinderschutz insgesamt zu erhöhen.
Bild: Keystone

Angesichts des jetzt bekanntwerdenden Ausmasses solcher Taten in Internaten, Heimen und Schulen in Deutschland forderte Unicef-Geschäftsführerin Regine Stachelhaus, die Sensibilität für Kinderschutz insgesamt zu erhöhen. «Jedes Opfer, jede Beschwerde von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen muss ernst genommen und überprüft werden. Der Schutz der Kinder muss verbessert werden. Die Opfer brauchen Gehör, Gerechtigkeit und Hilfe», sagte Stachelhaus.

Die Unicef begrüsste die Pläne, mit einem Runden Tisch die Aufarbeitung voranzutreiben. In einem nationalen Aktionsplan zum Schutz vor sexueller Ausbeutung solle die Umsetzung konkreter Massnahmen geplant werden. Es müsse geprüft werden, ob die bislang geltenden Verjährungsfristen für sexuellen Missbrauch verlängert werden müssten. Die im Zivilrecht geltende Verjährung nach drei Jahren solle mindestens an die im Strafrecht geltende Frist angepasst werden.

Kinderschutzbund für spätere Verjährung

Auch der Deutsche Kinderschutzbund unterstützt die Forderung nach einer längeren zivilrechtlichen Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch. «Die bislang dreijährige zivilrechtliche Verjährungsfrist ist entschieden zu kurz und muss dringend der strafrechtlichen angepasst werden», sagte Präsident Heinz Hilgers. Die Opfer müssten die Möglichkeit haben, auch nach zehn oder zwanzig Jahren nach Volljährigkeit Schadensersatz und Therapiekosten einklagen zu können.

Zugleich appelliert Hilgers an Institutionen wie die katholische Kirche, die momentan mit Fällen von sexuellem Missbrauch zu tun haben, sich nicht auf die gesetzlichen Verjährungsfristen zu berufen: «Die Opfer brauchen Hilfe, sie brauchen Schadensersatz und eine Erstattung der Therapiekosten, egal wie lange der Missbrauch zurückliegt.» (jak/ddp)

Erstellt: 12.03.2010, 14:03 Uhr

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