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Pakistans Premier verurteilt

Aktualisiert am 26.04.2012 1 Kommentar

Der pakistanische Premierminister Gilani weigert sich, Korruptionsermittlungen gegen Präsident Zardari aufzunehmen. Deshalb ist er heute verurteilt worden. Die Vorstrafe könnte ihn das Amt kosten.

1/3 Eine Gefängnisstrafe bleibt ihm erspart: Yousuf Raza Gilani: Yousuf Raza Gilani winkt vor dem Gerichtsgebäude seinen Anhängern zu. (26. April 2012)
Bild: AFP

   

Urteil mit symbolischer Wirkung: Gilani muss nicht ins Gefängnis. (Video: Reuters )

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Nach monatelangem juristischen Tauziehen hat das Verfassungsgericht in Pakistan Premierminister Yousaf Raza Gilani wegen Missachtung des Gerichts schuldig gesprochen. Im Urteil wird dem Regierungschef vorgeworfen, vorsätzlich gegen richterliche Anordnungen verstossen zu haben.

Gemäss der pakistanischen Verfassung dürfen Verurteilte kein öffentliches Amt bekleiden. Es gilt jedoch als unwahrscheinlich, dass Gilani freiwillig zurücktritt. Unklar war, ob er eventuell zu einem Rücktritt gezwungen wird. Die sieben Verfassungsrichter in Islamabad äusserten sich nicht dazu.

Verhandlung dauerte eine Minute

Auch das verhängte Strafmass hat lediglich symbolischen Charakter. Das Gericht verurteilte den Premier, in der Gewalt der Justiz zu verbleiben, solange die Verhandlung andauert. Diese endete nach nur knapp einer Minute, so dass Gilani den Gerichtssaal als freier Mann verlassen konnte. Ihm hatten bis zu sechs Monate Gefängnis gedroht. Gilani hat die Möglichkeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Seine Anwälte würde diese Möglichkeit prüfen, sagte er.

Während Gilani vor dem Gerichtsgebäude von zahlreichen Anhängern der regierenden Pakistanischen Volkspartei (PPP) gefeiert wurde, forderte Oppositionsführer und Ex-Premier Nawaz Sharif vor Reportern dessen sofortigen Rücktritt. Der Regierungschef sei verurteilt worden und müsse den Weg für vorgezogene Neuwahlen freimachen.

Immunität oder nicht?

Gilani war im Februar vor dem Verfassungsgericht angeklagt worden. Grund dafür war dessen jahrelange Weigerung, die Behörden in der Schweiz offiziell um die Wiederaufnahme eines Geldwäschereiverfahrens gegen Präsident Asif Ali Zardari zu bitten.

Nach Ansicht der Regierung geniesst Zardari als amtierendes Staatsoberhaupt Immunität. Die Richter interpretieren den entsprechenden Artikel der pakistanischen Verfassung jedoch anders, was den Konflikt auslöste.

Zardari wird vorgeworfen, Staatsgeld auf Schweizer Konten geleitet zu haben. Die pakistanische Justiz fordert von der Regierung, sich um gemeinsame Ermittlungen mit den Schweizer Behörden zu bemühen. Gilani lehnt dies unter Verweis auf die Immunität Zardaris jedoch ab.

Bereits eine Verurteilung in der Schweiz

Zardari war Mitte der 1990er Jahre Investitionsminister im Kabinett seiner Ende 2007 getöteten Ehefrau Benazir Bhutto. Er soll Provisionen von 10 Prozent und mehr kassiert und das so angehäufte Millionen-Vermögen ins Ausland geschafft haben.

Allein in der Schweiz waren jahrelang Konten mit 72 Millionen Franken blockiert. Die Ermittlungen in Genf waren 1997 nach einem Rechtshilfegesuch aus Pakistan aufgenommen worden. Ein Genfer Richter hatte Zardari und Bhutto 2003 wegen Beteiligung an Geldwäscherei zu sechs Monaten Gefängnis bedingt verurteilt, wogegen das Paar rekurrierte. Zu einem abschliessenden Urteil kam es nicht, weil Pakistan Mitte 2008 das Verfahren einstellen liess.

2009 hob das Oberste Gericht dann das umstrittene Amnestiegesetz von Oktober 2007 auf, das Zardari, mehrere seiner Minister und tausende politischer Aktivisten vor Strafverfolgung geschützt hatte. (rbi/sda)

Erstellt: 26.04.2012, 07:27 Uhr

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1 Kommentar

Alejandro Galan

26.04.2012, 10:41 Uhr
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Plausibel, dass Hr. Gilani und Hr. Zardari zu den korruptesten Personen in Pakistan gehören. Ihre Familien und Umgebung haben sich jahrelang bereichert und das Volk verarmt. In YouTube kann man unter dem folgenden Beitrag “Poor Rulers N Rich People of Pakistan” den brutalen Unterschied zwischen Reichen und Armen in diesem Land sehen.Pakistan ist nur ca. 40 % unter Kontrolle der Zentralregierung. Antworten



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