Ausland

Senat stimmt Gesundheitsreform zu

Aktualisiert am 26.03.2010

Der amerikanische Senat hat das neue Gesetz mitsamt der Änderungen, die von den Republikanern nach dem Ja eingebracht wurden, gutgeheissen. Noch muss Obama weiterbangen.

Bald ist es ausgestanden: Barack Obama signiert am Mittwoch eines der Teildokumente der Gesundheitsreform.

Bald ist es ausgestanden: Barack Obama signiert am Mittwoch eines der Teildokumente der Gesundheitsreform.
Bild: Keystone

Der US-Senat hat am Donnerstag einer abermaligen Änderung der Gesundheitsreform zugestimmt. Das entsprechende Korrekturgesetz mit kleineren Änderungen an dem von Präsident Barack Obama bereits unterschriebenen Gesetz wurde anschliessend an das Repräsentantenhaus weitergeleitet, das auch noch zustimmen musste.

Die neuerlichen Abstimmungen waren erforderlich, weil die oppositionellen Republikaner zwei Passagen in dem Reformgesetz entdeckt hatten, die gegen Haushaltsregeln verstiessen. Mit dem Korrekturgesetz werden unter anderem einige Sonderregelungen für einzelne US-Staaten wieder gestrichen. Ziel der Gesundheitsreform ist es, dass künftig 32 Millionen US-Bürger, die bisher ohne Krankenversicherung waren, einen derartigen Schutz erhalten.

Sonderregeln gestrichen

Für das Korrekturgesetz stimmten 56 Senatoren, dagegen 43. Damit strichen die Republikaner staatliche Stipendien für Studenten aus niedrigen Einkommensschichten aus dem Projekt. Das Repräsentantenhaus musste demselben Gesetz ebenfalls zustimmen, bevor es mit der abermaligen Unterschrift von Präsident Barack Obama in Kraft treten kann.

Obama hatte das hart umkämpfte Gesetz am Dienstag in einer Feierstunde im Weissen Haus unterzeichnet und von einer «neuen Zeit für Amerika» gesprochen. Noch vor seiner Unterschrift legten allerdings 13 Einzelstaaten Verfassungsklage gegen das Gesetz ein; zwölf von ihnen werden von den oppositionellen Republikanern regiert. Die Kläger machen geltend, dass die Neuregelung ihre Befugnisse verletzt, indem jeder US-Bürger zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet wird. (oku/ddp)

Erstellt: 26.03.2010, 10:14 Uhr

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