«Schliesst die Akte endlich»
Von Walter Niederberger, San Francisco . Aktualisiert am 14.07.2010 9 Kommentare
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Das damals 13-jährige Opfer ist heute Mutter dreier Kinder und zufrieden mit dem Entscheid. «Ich hoffe nun, dass der Staatsanwalt die Akte schliesst und ein für alle Mal vergisst«, sagte Samantha Geimer gegenüber Radio Europe 1. Angesprochen auf eine mit Polanski schon früher vereinbarte Wiedergutmachung, sagte sie, sie könne sich dazu nicht konkret äussern; es sei aber falsch, anzunehmen, dass diese Einigung ihre Einschätzung beeinflusse. «Ich habe von Anfang so gedacht.» Der Fall sei endlich abzuschliessen, so Geimer gegenüber der «Los Angeles Times», Polanski stelle mit seinen 76 Jahren keine Gefahr mehr da.
Zwei Gründe für ein Nein
Inwiefern die Forderung der Frau, die Sache auf sich beruhen zu lassen, und ihre Beteuerung, Polanski vergeben zu haben, den Entscheid der Schweiz beeinflussten, ist schwer einzuschätzen. Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf nahm indessen die Aussagen der Frau explizit in ihre Begründung auf. Auch amerikanische Anwälte glauben, dass die Haltung des Opfers es der Schweiz erleichterte, die Auslieferung zu verweigern. Stan Goldman von der Loyola Law School meinte, in dem Fall habe es nicht Schwarz und Weiss gegeben, sondern er habe viele Grautöne aufgewiesen – darunter die Aussage der Frau, wonach das Neuaufrollen des Falls sie und ihre Kinder unnötig traumatisiere.
Das zweite Element, das für ein Nein sprach, war das konfuse Gerichtsverfahren von 1978. Ein Richter verurteilte Polanski damals zu einer psychiatrischen Untersuchung von 90 Tagen, wovon dieser knapp die Hälfte in einer Strafanstalt zubrachte. Doch kam es anschliessend zu einer möglichen Absprache zwischen Gericht und Staatsanwalt, die Zweifel an der Unbefangenheit des Richters weckte. Zwar sagt der heute zuständige Staatsanwalt in Los Angeles, Steve Cooley, die Schweiz habe mit dieser juristischen Finesse «den kleinstmöglichen Haken» gefunden, um den Fall abzuschliessen. Doch ist gut möglich, dass die damaligen Verfahrensmängel heute zu einem Freispruch von Polanski führen müssten, weil er die Strafe bereits verbüsst hätte.
Hintertür für Polanski-Anwälte
Selbst der Staatsanwalt von 1978, Roger Gunson, weckte zu Jahresbeginn Zweifel an der Korrektheit des Verfahrens. Seine Aussage wurde jedoch nur provisorisch zu Protokoll genommen, da er schwer erkrankt war und später als Zeuge eingesetzt werden sollte. Dazu kommt, dass eine Einvernahme in Abwesenheit von Polanski möglich gewesen wäre und den Fall hätte klären können. Steve Cooley, der sich zurzeit als Kandidat der Republikaner um die Stelle des Chefanklägers von Kalifornien bewirbt, hätte so jedoch ein politisch heikles Präjudiz für spätere Auslieferungsfälle gesetzt.
Solche Unstimmigkeiten auf US-Seite aber öffneten den Polanski-Anwälten eine Hintertür: Sie verlangten im Frühjahr umgehend die Herausgabe der Anhörungsprotokolle, was die US-Justiz verweigerte. Damit lag der Schweiz eine bequeme formaljuristische Entschuldigung vor, die Auslieferung abzulehnen. (Tages-Anzeiger)
Erstellt: 13.07.2010, 23:19 Uhr
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9 Kommentare
@Karl Baum : Wer lesen und richtig interpretieren kann, ist klar im Vorteil! Richtig ist, dass hier kein Promi-Bonus eine Rolle spielt, sondern eine ganz klare juristische Bestimmung (Unterlassung) der wohl nicht grundlos blockenden US-Staatsanwaltschaft, was nach int. Gepflogenheit die Schweiz dazu berechtigt, entsprechend zu handeln. Basta. Kommt die Bitte des Opfers nach über 30 (!) Jahren dazu Antworten
@Leandro Oswald: So kann nur ein vom Fall am wenigsten betroffner Schweizer dazu stehen. Bei Kinderschändung muss es immer erst um das Opfer gehen. Nach 30 Jahren ist eine Sensationslüsternheit (Es ist nicht massgebend ob das Opfer Ruhe habe will oder nicht) eine erneute Vergewaltigung. Was ist nun schlimmer? Was mischt sich die CH da ein? Ist in all den Jahren mit RP in der CH etwas vorgefallen? Antworten
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