Ausland

Ein typischer Steuersünder

Von Vincenzo Capodici. Aktualisiert am 02.08.2010

Die US-Steuerbehörde IRS stellt ehemalige UBS-Kunden an den Pranger. Einer von ihnen ist Jack Barouh, 65-jähriger Unternehmer aus Florida. Er habe sich auf den falschen Rat seines Schweizer Anwalts verlassen.

Bei Steuerdelikten informieren die US-Behörden offensiv: Mitteilung des Justizdepartements zum Fall Jack Barouh.

Bei Steuerdelikten informieren die US-Behörden offensiv: Mitteilung des Justizdepartements zum Fall Jack Barouh.

Ungewollte Publizität: Steuersünder Jack Barouh.

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Die amerikanische Steuerbehörde IRS (Internal Revenue Service) ist unzimperlich mit Bürgern, die ihren Steuerpflichten nicht nachkommen. Die IRS setzt auf Härte und Abschreckung, wie die Aufarbeitung der UBS-Steueraffäre zeigt. Amerikanische Steuersünder müssen damit rechnen, an den Pranger gestellt zu werden: Nach ersten Verurteilungen in den letzten Monaten hat die IRS die Namen von 17 Steuerbetrügern und -hinterziehern im Internet veröffentlicht. Auch das Justizdepartement nimmt keine Rücksicht auf die Verurteilten.

Ein US-Bürger, der am digitalen Pranger steht, ist Jack Barouh, ein 65-jähriger Unternehmer aus Florida. Der frühere UBS-Kunde wurde im letzten April zu einer Gefängnisstrafe von zehn Monaten verurteilt, weil er Gelder vor den Steuerbehörden auf Konten der UBS (UBSN 10.81 1.12%) versteckt hatte. Auf UBS-Konten befanden sich rund sechs Millionen Dollar, insgesamt hatte er zehn Millionen auf Offshore-Konten. Barouh hatte sich im Februar schuldig bekannt, seine Steuererklärung falsch ausgefüllt zu haben. Sein Anwalt hatte das Gericht aufgefordert, seinen Mandanten nur mit Hausarrest statt mit Gefängnis zu bestrafen. «Es ist mir peinlich, und ich schäme mich für mein Verhalten», sagte Barouh dem Richter.

Schweizer halfen bei Steuerflucht

Barouh, Sohn von Holocaust-Überlebenden, besass ein Unternehmen, das Luxusuhren herstellte und verkaufte. Vor sechs Jahren verkaufte er seine Firma Michele Watches für rund 50 Millionen Dollar. Wie andere amerikanische Steuersünder versteckte Barouh sein Vermögen auf Konten von Scheinfirmen im Ausland. Die Firmen hiessen Domilou und Similen. Die beiden Offshore-Gesellschaften, die er von 2002 bis 2008 kontrollierte, waren zunächst in Panama und auf den britischen Virgin Islands domiziliert. Vor Gericht sagte Barouh aus, dass er 2007 das Geld zurück in die USA transferieren wollte.

Doch aus dem Vorhaben wurde nichts, weil ein Schweizer Rechtsanwalt ihn überredet haben soll, Offshore-Gesellschaften in Hongkong zu gründen, um das nicht versteuerte Geld dorthin zu verschieben. Weil Barouh sein Vermögen auf nicht deklarierten UBS-Konten deponiert hatte, entgingen dem US-Fiskus rund 736'000 Dollar. Dies zeigen Gerichtsunterlagen, die ebenfalls im Internet zu finden sind. An der Konstruktion der Offshore-Gesellschaften waren auch zwei Schweizer Finanzintermediäre beteiligt. In den Dokumenten der US-Steuerbehörde werden sie «Swiss Money Manager No. 1» und «Swiss Money Manager No. 2» genannt. Ob sie Bankangestellte oder unabhängige Vermögensverwalter sind, bleibt allerdings unklar.

Holocaust-Erfahrung als Begründung

Der frühere Uhrenmacher, der mit einer Genferin verheiratet ist, stammt aus einer jüdischen Familie, die in Europa den Terror des Nationalsozialismus erlebt hatte. Mit seiner besonderen Familiengeschichte plädierte der 65-Jährige vor Gericht für ein milderes Urteil. Sein Argument, dies sei eine «Überlebensstrategie» aus der Erfahrung des Holocaust gewesen, verfing aber nicht beim Richter. Barouhs Anwalt hatte auf ein psychologisches Gutachten hingewiesen, das dem Mann bescheinigte, seine Eltern hätten als Holocaust-Überlebende Erfahrungen gemacht, die ihn dazu verleiteten, die im Ausland angelegten Gelder nicht zu deklarieren. Für den Fall, dass sich eine Situation wie der Holocaust wiederholen würde. Die Staatsanwaltschaft wollte Barouh drei Jahre hinter Gitter bringen. Das Gericht beschloss eine zehnmonatige Gefängnisstrafe, weil sich der Steuersünder kooperativ zeigte. Unter anderem gab er die Namen des Schweizer Anwalts und der Schweizer Finanzintermediäre der US-Justiz bekannt.

Die US-Behörden kennen keine Gnade mit den Steuersündern. Und wenn sie Angeklagte überführt haben, dann kommentieren sie dies nicht ohne stolz. «Die Verurteilungen sind ein Sieg der amerikanischen Steuerzahler, die sich an die Regeln halten», schreibt ein Steuerfahnder im Text zu einem anderen Fallbeispiel eines Steuersünders, den die IRS im Internet an den Pranger stellte. «Die Reichen sind nicht anders», heisst es weiter. «Multimillionäre mit geheimen Schweizer Bankkonten müssen wie alle anderen auch Steuern bezahlen. So einfach ist das.»

Strafzahlungen bis 20 Millionen Dollar

Die 17 im Internet veröffentlichten Fälle illustrieren, wie Steuerbetrüger und -hinterzieher in den USA bestraft werden. Die verhängten Maximalstrafen waren bisher: zehn Monate Gefängnis, 20 Millionen Dollar Busse sowie Hausarrest von zwölf Monaten. Schaut man sich die Fälle an, ergibt sich das typische Bild eines Steuersünders: Mann, 65 Jahre oder älter, Unternehmer, verstecktes Vermögen von mindestens einer Million Dollar.

Aus den Informationen geht auch hervor, dass die publik gemachten Verurteilungen aufgrund der Daten der UBS zustande kamen, deren Herausgabe an die USA die Finanzmarktaufsicht (Finma) im Februar 2009 angeordnet hatte. Die Preisgabe der Daten von 300 Kunden war damals Bestandteil einer Einigung zwischen der UBS und den US-Behörden, mit welcher eine Strafanzeige gegen die UBS hatte verhindert werden können. Die jüngste IRS-Liste ist erst der Anfang. Denn mit dem Staatsvertrag, den das Eidg. Parlament im Juni genehmigte, wird die Schweiz rund 4450 Daten von UBS-Kunden an die USA übergeben. (DerBund.ch/Newsnet)

Erstellt: 02.08.2010, 15:28 Uhr


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