Wo am häufigsten falsch gewählt wird
Von Iwan Städler. Aktualisiert am 20.02.2012 84 Kommentare
Will gelernt sein: Wählen. (Bild: Keystone )
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32 868 Schweizerinnen und Schweizer haben bei den letzten Nationalratswahlen falsch gewählt. Nicht im Sinn, dass sie einer falschen Partei ihre Stimme gegeben hätten – diesbezüglich gehen die Meinungen bekanntlich auseinander. Vielmehr nahmen sie an der Wahl teil, ohne dass ihre Stimme zählte – weil sie für ungültig erachtet wurde.
32 868 Falschwähler sind viel. Zu viel, findet Bundeskanzlerin Corina Casanova. Vor acht Jahren waren es noch rund 23 000, vor vier Jahren 31 000. Nun haben gesamtschweizerisch mehr Personen ungültig eingelegt als im Kanton Schaffhausen insgesamt zur Wahl gegangen sind. Diesen Trend will Casanova stoppen. Dafür muss sie aber erst wissen, warum derart viele Wahlzettel für ungültig erklärt wurden. Der Bund hat daher sämtliche Kantone aufgefordert, ihr ungültiges Stimmmaterial nach Bern zu schicken. Rund die Hälfte der Stände sind diesem Aufruf gefolgt. Die übrigen haben die Analyse nach Absprache mit der Bundeskanzlei selbst durchgeführt.
Wenn der Vater für die Tochter
Die wichtigsten Ursachen fürs ungültige Wählen sind – wie in der föderalistischen Schweiz nicht anders zu erwarten – von Kanton zu Kanton verschieden. In Uri zum Beispiel haben die meisten Falschwähler den Zettel für die Nationalratswahlen in ein falsches Couvert gesteckt. Uri sieht nämlich für eidgenössische, kantonale und kommunale Angelegenheiten je ein anderes Couvert vor. Wer das Falsche erwischt, wählt ungültig. So will es das kantonale Wahlgesetz. Nun erwägen die Urner, wie andere Kantone nur noch ein Stimmcouvert zu verwenden – oder wenigstens verschiedene Farben einzusetzen.
Mit ganz anderen Problemen kämpfen die Glarner: Sie mussten ihren Stimmrechtsausweis bis vor kurzem nicht unterschreiben. Das hatte den Vorteil, dass der Vater für seine Tochter wählen konnte, wenn diese als Wochenaufenthalterin in Zürich weilte und ihren Vater mit dem Wählen beauftragte. Nur: Das funktionierte auch, wenn die Tochter den Vater nicht beauftragte, oder wenn jemand die Wahlunterlagen im Kehricht fand. Seit einer Wahlaffäre vor zwei Jahren bei den Landratswahlen müssen auch die Glarner ihren Stimmrechtsausweis unterschreiben. Bloss: 220 Wählende haben sich darum foutiert, was laut Landratssekretär Josef Schwitter zwei Drittel aller ungültigen Stimmen im Kanton Glarus erklärt.
«Nichts unversucht lassen»
Noch häufiger als die Glarner und die Urner stimmten die Schwyzer falsch. 3,9 Prozent aller Wahlzettel waren in diesem Kanton ungültig – dreimal mehr als im schweizerischen Durchschnitt. Weshalb dem so ist, kann sich der kantonale Informationsbeauftragte Andreas Luig nicht erklären. Aber er weiss, weshalb die Wahlzettel für ungültig erklärt wurden: Häufigster Grund ist das Nichtunterschreiben des Stimmrechtsausweises, gefolgt vom unerlaubten Einlegen von mehreren Wahlzetteln.
Nun wollen die Schwyzer ihre Ungültigkeitsquote senken und dabei «nichts unversucht lassen», wie Luig sagt. Bereits auf die Kantonalwahlen vom 11. März hin haben sie ihre Wahlunterlagen umgestaltet. Auf der Rückseite des Rücksendecouverts stehen nun sechs Bildchen, die Schritt für Schritt erklären, wie man richtig wählt. Auch Basel-Stadt versucht es künftig mit Bildchen. Längerfristig möchten die Basler überdies das elektronische Wählen einführen. «Dort ist Falschwählen praktisch unmöglich», so Daniel Orsini von der Staatskanzlei.
Die Extrawurst der Zürcher
Eine bessere Information strebt auch der Kanton Aargau an, der laut dem Bericht des Bundes zu den Nationalratswahlen die vierthöchste Ungültigkeitsquote aufweist (siehe Grafik). Der stellvertretende Regierungssprecher Christoph Leuenberger relativiert diesen Vergleich. Im Aargau sei das Einlegen von mehreren Wahllisten der mit Abstand häufigste Grund fürs Falschwählen gewesen. Das war auch im Kanton Zürich der Fall.
Wer dort mehrere oder gar alle 30 Wahllisten ins Couvert steckte, taucht aber im Bundesbericht zu den Nationalratswahlen nirgends auf. Zürich zählt nämlich anders als die übrigen Kantone und kann daher nicht mit diesen verglichen werden. Überhaupt führt die Bundeskanzlei einen grossen Teil der Differenzen zwischen den kantonalen Ungültigkeitsquoten auf unterschiedliche Regeln beim Auseinanderhalten von nichtigen (gar nicht stimmberechtigt) und ungültigen Wahlzetteln (falsch gewählt) zurück.
Die Folgen des Föderalismus
Der Föderalismus schlägt sich auch in unterschiedlichen kantonalen Wahlgesetzen nieder. «Es gibt Kantone, die ein unverschlossenes Couvert als Verletzung des Stimmgeheimnisses beurteilen und die Wahl daher für ungültig erklären. Andere akzeptieren auch unverschlossene Couverts», sagt Ursula Eggenberger, Sprecherin der Bundeskanzlei. Die wichtigste Differenz betrifft jedoch den Umgang mit mehreren Wahlzetteln im Couvert. In einigen Kantonen ist dies erlaubt, wenn sich daraus der Wählerwille eruieren lässt (zum Beispiel indem die Gesamtzahl der Gewählten der Anzahl Sitze entspricht). In den meisten Kantonen sind mehrere Wahlzettel hingegen ein Ungültigkeitsgrund – der mit Abstand häufigste.
Diese unterschiedlichen Regeln machen es für den Bund schwierig, die Wählenden richtig zu informieren. Er kann zum Beispiel im Wahlbüchlein nicht darauf hinweisen, dass nur eine Wahlliste eingelegt werden darf, wenn in einigen Kantonen mehrere erlaubt sind. Die Bundeskanzlei will daher so weit wie möglich die Wahlregeln harmonisieren. Gleichzeitig möchte sie aber die Verfahrensfreiheit der Kantone nicht antasten. Denn wenn sie es mit Vorschriften versucht, sind ihr 26 Gegner gewiss.
Weniger Worte über Gewürze und Torten
Dem Bund bleibt also nur, die Kantone zu überzeugen, was kein einfaches Unterfangen ist. Zwar wollen alle Stände harmonisieren. Insgeheim aber halten die meisten ihr eigenes System für das logische und bewährte. Und sie wissen, dass Änderungen kantonsintern auf Widerstand stossen können.
Selbst wenn die Harmonisierung der Wahlregeln (vorerst) nicht klappen sollte, kann der Bund seine eigene Information aber verbessern. Etwa, indem er weniger Worte über Gewürze und Torten verliert und stattdessen kurz und knapp das korrekte Vorgehen beim Wählen erläutert – ergänzt durch Zusatzinformationen der Kantone über ihre Eigenheiten. Auf dass künftig weniger Wähler vergeblich wählen gehen. (Der Bund)
Erstellt: 20.02.2012, 09:27 Uhr
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