Bern

Verbrechersuche mit Passdaten?

Von Christina Leutwyler. Aktualisiert am 31.03.2009

Am 17. Mai stimmen wir über die biometrischen Pässe ab, in denen neu Fingerabdrücke gespeichert sind. Wofür soll das gut sein? Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Äusserlich unterscheidet sich der neue Pass nicht vom alten. Hauptunterschied sind die darin gespeicherten Daten. (Keystone)

Äusserlich unterscheidet sich der neue Pass nicht vom alten. Hauptunterschied sind die darin gespeicherten Daten. (Keystone)

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Sieben bernische Zentren

Wer bisher einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte brauchte, konnte den Ausweis bei seiner Wohngemeinde beantragen. Falls das Schweizer Volk am 17. Mai dem neuen Ausweisgesetz zustimmt, muss man dafür im Kanton Bern künftig den Weg in eines von sieben regionalen Ausweiszentren in Kauf nehmen.

Geplant sind die Ausweiszentren in Bern, Biel, Thun, Interlaken, Langenthal, Langnau und Courtelary. Sie sind mit den notwendigen technischen Installationen ausgerüstet, um die biometrischen Daten – Foto und Fingerabdruck – zu erfassen. Dank dem Antrag direkt beim Kanton soll die Frist bis zur Ausstellung des Ausweises künftig nur noch 10 Arbeitstage betragen – heute sind es maximal 15.

Beim Kanton sollen mit der Schaffung der Ausweiszentren 24,5 neue Stellen geschaffen werden. Die Höhe der Sachinvestitionen ist laut Polizei- und Militärdirektor Hans-Jürg Käser noch nicht klar, besonders weil für das Ausweiszentrum in der Stadt Bern noch kein Standort gefunden worden ist. Der Anteil des Kantons an den Passgebühren soll laut Käser aber nicht nur die laufenden Kosten decken, sondern auch die Investitionen des Kantons rückfinanzieren. (awb)

Warum braucht es biometrische Pässe?

Aus Sicherheitsgründen haben bereits über 50 Staaten einen Pass eingeführt, in dem biometrische Daten wie Foto und Fingerabdrücke auf einem Chip elektronisch gespeichert sind. In die USA können Schweizer nur dann ohne Visum einreisen, wenn ihr nach Oktober 2006 ausgestellter Pass ein elektronisch gespeichertes Foto enthält. Zur Pflicht wird der biometrische Pass für die Schweiz mit der Weiterentwicklung des Schengen-Rechts: Ab März 2010 darf sie nur noch Pässe ausstellen, in denen die Personalien, das Foto und zwei Fingerabdrücke elektronisch gespeichert sind. Tut sie das nicht, scheidet sie aus dem Schengen-Raum aus.

Wieso kommt es zur Volksabstimmung über die biometrischen Ausweise?

Die Revision des Ausweisgesetzes war im Nationalrat – anders als im Ständerat – umstritten. Er stimmte schliesslich mit 94 zu 81 Stimmen bei 12 Enthaltungen zu. Eine lose Gruppe von Gegnern, die sonst politisch nicht in Erscheinung treten, ergriff das Referendum. Sie mobilisierte hauptsächlich über die Internet-Seite www.freiheitskampagne.ch zur Unterschriftensammlung, weshalb dieses Referendum als erstes «Internet-Referendum» gilt. Unterstützt wurde es von Kreisen mit sehr unterschiedlichem politischem Hintergrund – von den Jungsozialisten bis zur Aargauischen Vaterländischen Vereinigung. Zahlreiche Unterschriften trug die Anti-Genozid-Partei bei, hinter der die «Organische Christus-Generation» steht.

Wer ist denn dagegen?

Gegen das revidierte Ausweisgesetz treten bislang die Grünen, die Juso, die Jungfreisinnigen und der Verein Grundrechte an. Die SP wird an ihrer Delegiertenversammlung vom kommenden Samstag voraussichtlich ebenfalls die Nein-Parole beschliessen. Am gleichen Tag entscheidet auch die SVP, in der die Vorlage umstritten ist. Die FDP, die CVP und die BDP unterstützen die Vorlage des Bundesrats und des Parlaments. Im Abstimmungskampf der Befürworter engagiert sich vorab der Wirtschaftsverband Economiesuisse, auf den auch die Internet-Seite www.reisefreiheit.ch eingetragen ist.

Wo sehen die Gegner das Problem?

Nicht für alle Kritiker der Vorlage stehen die gleichen Argumente im Vordergrund: Die einen befürchten, dass die im Chip gespeicherten Daten auf Distanz gelesen und der Inhaber so überwacht werden kann. Andere kritisieren, dass die Fingerabdrücke aller Passinhaber neu im Informationssystem Ausweisschriften (ISA) des Bundesamtes für Polizei (Fedpol) gespeichert werden. Wieder andere stören sich daran, dass man sich für einen neuen Pass oder eine neue Identitätskarte nicht mehr nur in der Wohngemeinde melden kann, sondern in einem der kantonalen Ausweiszentren vorbeigehen muss.

Können die Inhaber biometrischer Pässe aus Distanz überwacht werden?

Der Bundesrat versichert, es sei unmöglich, die auf dem Chip gespeicherten Daten unbemerkt zu lesen, während jemand den Pass zum Beispiel in der Mantel- oder Handtasche mit sich herumträgt. Der Chip ist nämlich mit dem sogenannten Basic Access Control geschützt. Er gibt die Daten nur dann zum Lesen frei, wenn der Pass geöffnet, seine maschinenlesbare Zone eingelesen und ein daraus errechneter Zahlencode verschlüsselt an den Chip gesandt wird. Die Fingerabdrücke sind mit einem zusätzlichen Schutzmechanismus gesichert. Sie können nur von jenen Ländern, Transportgesellschaften und Flughafenbetreibern gelesen werden, denen das Fedpol einen entsprechenden Schlüssel übermittelt hat.

Verlangt Schengen, dass die Fingerabdrücke zentral gespeichert werden?

Nein. Die Schweiz geht in diesem Punkt weiter, als dies das Schengen-Recht fordert. Der Bundesrat begründet dies mit Sicherheitsüberlegungen. Behauptet jemand, er sei Schweizer und habe seinen Pass verloren, kann er künftig anhand der Fingerabdrücke zuverlässig identifiziert werden. Pro Jahr werden rund 13000 Pässe als verloren oder gestohlen gemeldet. Zum Vergleich: Seit 2003 wurden 3,9 Millionen Pässe ausgestellt.

Kann die Polizei auf die Fingerabdrücke in der Ausweisdatenbank zugreifen, um Verbrechen aufzuklären?

Nein. Polizisten und Grenzwächter dürfen im ISA nur zur Identitätsabklärung Daten abfragen – entweder anhand der Ausweisnummer oder mit Namen und Fingerabdruck einer Person, die sich nicht ausweisen kann. Wollte man die Fingerabdrücke zu Fahndungs- und Ermittlungszwecken nutzen, müsste das Gesetz geändert werden. Dagegen wäre ein Referendum möglich.

Wird auch die Identitätskarte künftig einen Chip enthalten?

Das ist noch nicht entschieden. Bis auf Weiteres wird die ID unverändert ausgestellt. Der Bundesrat könnte aber gestützt auf das Ausweisgesetz auch eine biometrische ID einführen.

Was geschähe, wenn das Volk die biometrischen Pässe ablehnen würde?

Der Bundesrat müsste herauszufinden versuchen, welche Gründe für das Nein ausschlaggebend waren. Falls das Volk eine Wahlfreiheit – also weiterhin auch nicht-biometrische Pässe – verlangt, wäre dies nicht vereinbar mit dem Schengen-Abkommen. Ginge es hingegen um Punkte wie die zentrale Datenspeicherung, über welche die Schweiz frei entscheiden kann, müsste der Bundesrat eine neue Vorlage unterbreiten.

Würde die Zeit reichen, um die Bedingungen von Schengen zu erfüllen?

Es würde schwierig, wäre aber nicht ausgeschlossen. Wäre die Schweiz am 1.März 2010 nicht bereit mit dem biometrischen Pass, müsste sie sich mit den 27 EU-Staaten innerhalb von 90 Tagen auf eine Sonderlösung einigen. Gelänge dies nicht, würde die Teilnahme der Schweiz an Schengen/Dublin beendet. (Der Bund)

Erstellt: 31.03.2009, 10:38 Uhr


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